Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Genossenschaft?
Die Genossenschaft ist eine kooperative Unternehmensform. Im Unterschied zu einer AG oder einer GmbH sind Genossenschaften nicht verpflichtet, Gewinne zu erzielen. Die Mitglieder sind zugleich Eigentümer, Investoren und Nutznießer der Genossenschaft. Sie schließen sich zusammen, um ein gemeinsames Ziel durch das Zusammenlegen von Kapital leichter zu erreichen – und können selbst von diesem Geldeinsatz profitieren. Weitere Informationen beim Genossenschaftsverband, www.genossenschaftsverband.de.
Warum die Genossenschaft als Rechtsform?
Wir haben die Genossenschaft gewählt, weil sie die demokratischste aller Rechtsformen ist und unserem Verständnis von verantwortlichem Unternehmertum ideal entspricht. An der Genossenschaft kann sich jeder beteiligen, hat aber nur eine Stimme bei Entscheidungen, egal, wie viel Kapital er einbringt. Wenige Großinvestoren können also nicht über den Kurs des Unternehmens bestimmen. Zudem steht hinter einer Genossenschaft immer mehr als Gewinnstreben – in unserem Fall der Wunsch, die Energiewende lokal mitzugestalten. Im Unterschied zu einer Aktie oder einer Anleihe tätigen Sie bei uns ein sicht- und greifbares Investment. Ihnen gehört quasi ein Teil unserer Anlagen, über deren Zustand Sie auch noch viel besser informiert sind als Sie es etwa als Konzernaktionär wären. Und nur in der Genossenschaft gelingt es, zielgerichtet Menschen aus einer Region für ein großes gemeinsames Ziel zusammenzubringen.
In welcher Form kann man sich an der Genossenschaft beteiligen?
Die Satzung der Bürgerenergie Ludwigshafen sieht vor, dass ein Genossenschaftsanteil von 500,00 Euro gezeichnet werden muss. Jedes Mitglied muss mindestens einen Anteil, kann aber auch mehrere Anteile zeichnen. Mit diesen Anteilen beteiligt sich der Genosse an der Gesellschaft. Das eingezahlte Geld, der Genossenschaftsanteil, gehört zum Haftkapital und kann im schlimmsten Fall, der Insolvenz, auch verloren gehen.
Dividende aus der Beteiligung als Genosse
Sobald die Genossenschaft Gewinne erzielt und die im Vorhinein entstandenen Verluste damit verrechnet wurden, somit ein Überhang besteht, können Dividenden an die Genossen ausgezahlt werden. Das Modell ist gleich dem Modell der Dividenden der Genossenschaftsbanken. Der Genosse ist verpflichtet diese Dividende im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Diese Dividenden können mit noch vorhandenen Sparer-Pauschbeträgen verrechnet werden, so dass keine Steuer zu entrichten ist. Im Übrigen ist die Genossenschaft verpflichtet, von der Dividenden im Rahmen der Auszahlung die Kapitalertragssteuer einzubehalten. Diese einbehaltene Steuer wird dem Genossen als Steuervorauszahlung angerechnet. Die Steuerbelastung beträgt maximal 25% Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Welche Risiken hat eine Beteiligung an der Genossenschaft?
Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, die natürlich auch Risiken beinhaltet. Die möglichen Risiken einer Beteiligung haben wir auf einer gesonderten Seite Risikohinweise zusammengefasst, auf die wir hier verweisen möchten.