Der Aufbau der Genossenschaft und ihre Organe
- Die Genossenschaft besteht aus der Generalversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand.
- Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt.
- Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt.
- Jedes Mitglied der Genossenschaft hat 1 Stimme unabhängig von der Anzahl seiner Anteile.
- Einmal jährlich findet eine Generalversammlung statt.
- Jedes Mitglied kann hierbei über die Angelegenheiten der Genossenschaft mitbestimmen.